CSRD: Was die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung für Zulieferer bedeutet
Supply Comply Redaktion
Fachredaktion

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die umfassendste Berichtspflicht für Nachhaltigkeit, die die EU je eingeführt hat. Ab 2025 müssen schrittweise immer mehr Unternehmen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten. Für Zulieferer, auch mittelständische, hat das weitreichende Konsequenzen. Zusammen mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bildet die CSRD den regulatorischen Rahmen, der den Druck auf Lieferanten deutlich erhöht.
Wer ist direkt von der CSRD betroffen?
Die CSRD gilt stufenweise für:
| Zeitraum | Betroffene Unternehmen |
|---|---|
| Ab 2025 (Berichtsjahr 2024) | Große kapitalmarktorientierte Unternehmen (bisher unter NFRD) |
| Ab 2026 (Berichtsjahr 2025) | Alle großen Unternehmen (250+ Mitarbeiter oder 50 Mio. EUR Umsatz und 25 Mio. EUR Bilanzsumme) |
| Ab 2027 (Berichtsjahr 2026) | Börsennotierte KMU |
Warum sind Zulieferer trotzdem betroffen?
Die ESRS verlangen von berichtspflichtigen Unternehmen Daten über ihre gesamte Wertschöpfungskette, also auch über ihre Lieferanten. Konkret bedeutet das:
Scope-3-Emissionen
Berichtspflichtige Unternehmen müssen ihre Scope-3-Emissionen (vorgelagerte Lieferkette) berichten. Dafür benötigen sie Emissionsdaten von Ihnen. Erwarten Sie Anfragen nach Ihren CO2-Emissionen, aufgeschlüsselt nach Scope 1, 2 und idealerweise 3.
Soziale Kennzahlen in der Lieferkette
Die ESRS umfassen auch soziale Themen: Arbeitsbedingungen bei Lieferanten, Menschenrechtsrisiken, Gesundheit und Sicherheit. Ihr Kunde muss darüber berichten und wird entsprechende Daten von Ihnen anfordern, häufig über Plattformen wie EcoVadis.
Doppelte Wesentlichkeit
Die CSRD verfolgt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Unternehmen müssen sowohl über die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft berichten als auch über die finanziellen Risiken, die Nachhaltigkeitsthemen für sie darstellen. Lieferantenrisiken fallen in beide Kategorien.

Welche Daten werden Sie liefern müssen?
Basierend auf den ESRS-Standards werden berichtspflichtige Kunden typischerweise folgende Daten von Ihnen anfordern:
Umwelt (ESRS E1-E5)
Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2, 3)
Energieverbrauch und Energiemix
Wasserverbrauch und -verschmutzung
Abfallaufkommen und Kreislaufwirtschaft
Auswirkungen auf Biodiversität
Soziales (ESRS S1-S4)
Arbeitsbedingungen: Löhne, Arbeitszeiten, Arbeitssicherheit
Gleichstellung und Diversität
Menschenrechts-Due-Diligence
Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften
Governance (ESRS G1)
Anti-Korruptions-Maßnahmen
Compliance-Systeme
Lobbying und politische Einflussnahme
Wie Sie sich als Mittelständler vorbereiten
1. Emissionen berechnen
Beginnen Sie mit Scope 1 und Scope 2. Scope 1 umfasst direkte Emissionen (Heizung, Fuhrpark, Produktion). Scope 2 ist Ihr eingekaufter Strom und Fernwärme. Für die Berechnung gibt es kostenlose Tools und Umrechnungsfaktoren des Umweltbundesamtes.
2. Datenerhebung systematisieren
Richten Sie einen jährlichen Prozess ein, bei dem Sie die relevanten Kennzahlen erheben. Die wichtigsten: Energieverbrauch (Strom, Gas, Treibstoff), Wasserverbrauch, Abfallmengen, Mitarbeiterzahlen, Unfallstatistik.
3. Richtlinien dokumentieren
Erstellen oder aktualisieren Sie Ihre Richtlinien zu Umwelt, Arbeitssicherheit, Menschenrechten und Ethik. Diese werden in Fragebögen regelmäßig abgefragt.
4. Nicht abwarten
Auch wenn Sie selbst nicht berichtspflichtig sind: Ihre Kunden werden ab 2025/2026 auf Sie zukommen. Wer dann keine Daten liefern kann, riskiert, als Lieferant aussortiert zu werden. Lesen Sie auch unsere Tipps zum effizienten Umgang mit mehreren Nachhaltigkeitsfragebögen.
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