Regulierung3. März 202610 Min. Lesezeit

EU-Taxonomie und Bauprodukte: Was Lieferanten wissen müssen

SC

Supply Comply Redaktion

Fachredaktion

EU-Taxonomie und Bauprodukte: Was Lieferanten wissen müssen

Ein Brief von Ihrem Kunden, einem großen Baukonzern. Er bittet Sie, einen Fragebogen auszufüllen, ob Ihre Produkte "EU-Taxonomie-konform" sind oder nicht, und ob Sie bestimmte DNSH-Kriterien erfüllen. Sie haben den Begriff schon gehört, aber was das konkret bedeutet und was Sie antworten sollen, ist unklar.

Dieser Artikel erklärt die EU-Taxonomie und was sie für Bauzulieferer in der Praxis bedeutet, ohne Juristendeutsch und ohne unnötige Komplexität.

Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem der Europäischen Union, das definiert, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Sie wurde eingeführt, damit Investoren, Banken und Unternehmen eine gemeinsame Sprache haben, wenn sie über "grüne" Investitionen sprechen.

Die Taxonomie deckt sechs Umweltziele ab:

  1. Klimaschutz (Climate Change Mitigation)

  2. Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaptation)

  3. Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen

  4. Übergang zur Kreislaufwirtschaft

  5. Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung

  6. Schutz und Wiederherstellung von Ökosystemen und Biodiversität

Eine Wirtschaftsaktivität gilt als taxonomiekonform, wenn sie: (1) wesentlich zu mindestens einem Umweltziel beiträgt, (2) keines der anderen Umweltziele erheblich verletzt (DNSH), und (3) Mindeststandards in sozialen Bereichen einhält.

Welche Bauaktivitäten fallen unter die Taxonomie?

Die Taxonomie deckt im Baubereich vor allem folgende Aktivitäten ab:

  • Bau neuer Gebäude (NACE-Code F41.1 und F41.2)

  • Renovierung bestehender Gebäude (NACE-Code F43.2 und F43.3)

  • Erwerb und Eigentum von Immobilien

  • Individuelle Baumaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz

Das bedeutet: Wenn STRABAG oder Hochtief ein Gebäude baut und dieses Projekt als "taxonomiekonform" ausweisen will, muss das gesamte Projekt bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören Anforderungen an die Energieeffizienz des Gebäudes, aber auch an den CO2-Fußabdruck der verbauten Materialien.

Wie wirkt sich das auf Zulieferer aus?

Hier liegt das Missverständnis: Die Taxonomie richtet sich direkt an Unternehmen, die darüber berichten müssen (also die Baukonzerne und ihre Investoren), nicht an Zulieferer. Aber der Druck kommt indirekt.

Der Kaskaden-Effekt

Wenn ein Baukonzern ein Projekt als taxonomiekonform ausweisen will, braucht er dafür Nachweise. Für den CO2-Fußabdruck der verbauten Produkte braucht er Daten von Ihnen. Für den DNSH-Nachweis zu Wasser oder Kreislaufwirtschaft braucht er unter Umständen Informationen über Ihre Produktionsprozesse oder die Recyclingfähigkeit Ihrer Produkte.

Das ist der Kaskaden-Effekt: Compliance-Anforderungen, die auf Konzernebene entstehen, werden in die Lieferkette durchgereicht. Sie als Zulieferer bekommen am Ende einen Fragebogen, weil Ihr Kunde einen Bericht erstellen muss.

Was Baukonzerne konkret von Zulieferern verlangen

Typische Anfragen, die Bauzulieferer in der Praxis erhalten:

Anforderung Details
CO2-Fussabdruck des Produkts GWP-Wert aus einer EPD oder anderem Nachweis
Recyclingfähigkeit Angaben zur Recyclingfähigkeit und zum Recyclatanteil
Schadstofffreiheit Bestätigung, dass keine gefährlichen Stoffe in relevanten Mengen enthalten sind
Energieeffizienz Bei Fenstern, Dämmstoffen etc.: Angaben zur Energieeffizienz des Produkts
Produktionsdaten Informationen zu Wasserverbrauch und Wasseremissionen in der Produktion

Parallel laufen oft auch breitere Nachhaltigkeitsfragebögen, die LkSG- und CSRD-relevante Themen abdecken. Mehr dazu in unserem Artikel zu LkSG-Pflichten für Lieferanten und den CSRD-Anforderungen für Mittelständler.

Das DNSH-Prinzip im Detail

DNSH steht für "Do No Significant Harm" und ist ein zentrales Prinzip der EU-Taxonomie. Eine Aktivität, die wesentlich zum Klimaschutz beiträgt, darf gleichzeitig keines der anderen fünf Umweltziele erheblich verletzen.

Für Bauprodukte bedeutet das in der Praxis:

DNSH für Klimaanpassung

Bauprodukte müssen physische Klimarisiken berücksichtigen. Das betrifft vor allem Produkte, die die Widerstandsfähigkeit von Gebäuden gegenüber Klimaextremen beeinflussen: Überhitzung, Starkregen, Frost-Tau-Wechsel. Hier geht es weniger um Ihre Produktion als um die Produkteigenschaften selbst.

DNSH für Wasserressourcen

Die Produktion soll Wasserressourcen nicht erheblich schädigen. Konkret: Wasserentnahmen müssen in einem vertretbaren Verhältnis zu den verfügbaren Wasserressourcen am Produktionsstandort stehen. Für die meisten Bauzulieferer ist das kein Problem, aber wasserintensive Produktionsprozesse (Betonmischwerke, Steinbrüche in wasserarmen Regionen) können hier relevant werden.

DNSH für Kreislaufwirtschaft

Produkte und ihre Verpackungen müssen prinzipiell recyclingfähig sein. Gefährliche Substanzen, die das Recycling erschweren, sollen vermieden werden. Für Bauzulieferer heißt das konkret: Können Sie nachweisen, dass Ihr Produkt am Lebensende trennbar, recyclingfähig oder wiederverwendbar ist? Und enthält es keine Schadstoffe, die das Recycling problematisch machen?

DNSH für Umweltverschmutzung

Die Produktion soll keine erheblichen Schadstoffe in Luft, Wasser oder Boden emittieren. Das ist oft bereits durch bestehende Umweltauflagen geregelt. Eine ISO 14001-Zertifizierung ist ein starkes Signal, dass Sie diesen Aspekt systematisch managen.

DNSH für Biodiversität

Die Aktivität soll keine erheblichen negativen Auswirkungen auf Ökosysteme und Biodiversität haben. Für Produktionsbetriebe in Industriegebieten ist das meist kein akutes Thema. Für Steinbrüche, Sandgruben oder Unternehmen mit großen Außenlagerflächen in empfindlichen Gebieten kann es relevant sein.

Technische Screening-Kriterien für Neubau: Was Sie als Zulieferer wissen müssen

Das wichtigste technische Screening-Kriterium für den Bau neuer Gebäude ist der Primärenergiebedarf: Das Gebäude muss mindestens 10 Prozent unter dem nationalen Schwellenwert für Niedrigstenergiegebäude liegen (in Deutschland: Gebäudeenergiegesetz, GEG).

Für Ihre Produkte als Zulieferer bedeutet das: Je besser die Dämmeigenschaften Ihrer Produkte, je geringer der Primärenergiebedarf des Gebäudes, desto leichter kann Ihr Kunde die Taxonomiekriterien erfüllen. Wenn Sie Dämmstoffe, Fenster, Türen oder andere gebäudehüllenbezogene Produkte herstellen, ist Ihr Produkt direkt Teil der Taxonomiestrategie Ihrer Kunden.

Für Produkte, die weniger direkt die Energieeffizienz beeinflussen (Beton, Stahl, Bodenbeläge, Fliesen), liegt der Fokus stärker auf dem CO2-Fußabdruck und den DNSH-Nachweisen.

Wie bereiten Sie sich praktisch vor?

1. Produktdaten bereitstellen

Der wichtigste Schritt: Stellen Sie für Ihre Kernprodukte verifizierte Umweltdaten bereit. Der Standard dafür ist die EPD nach DIN EN 15804. Mit einer EPD haben Sie den CO2-Fußabdruck und viele DNSH-relevante Kennzahlen bereits dokumentiert und von einer unabhängigen Stelle verifiziert.

2. Recyclingfähigkeit dokumentieren

Prüfen Sie für Ihre Produkte: Ist die Recyclingfähigkeit am Lebensende nachgewiesen oder dokumentiert? Enthält das Produkt Stoffe, die nach EU-Recht als besonders besorgniserregend eingestuft sind (SVHC, Substances of Very High Concern)? Diese Angaben finden sich oft bereits in Ihren technischen Datenblättern, müssen aber gezielt zusammengestellt werden.

3. Produktionsumweltdaten erfassen

Für die DNSH-Kriterien zu Wasser und Umweltverschmutzung sind Daten aus Ihrer Produktion relevant. Erfassen Sie systematisch: Wasserverbrauch und Wasseremissionen, Luftemissionen, Schadstofffreisetzungen. Das ist auch eine Grundlage für eine spätere ISO 14001-Zertifizierung.

4. Fragebögen strukturiert beantworten

Wenn Ihr Kunde einen Taxonomie-bezogenen Fragebogen schickt, brauchen Sie schnellen Zugriff auf die richtigen Daten. Wer diese Daten zentral und strukturiert vorhält, spart enorm viel Zeit. Wie das funktioniert, erklärt unser Artikel zum Ausfüllen von Nachhaltigkeitsfragebögen.

5. Auf die Branche Ihrer Kunden achten

Die Taxonomie-Anforderungen variieren je nach Projekttyp Ihres Kunden. Wohnungsbau, Gewerbeimmobilien, öffentliche Gebäude, Infrastruktur: Jeder Bereich hat eigene Kriterien. Fragen Sie Ihre wichtigsten Kunden direkt, welche Taxonomie-Ziele für ihre Projekte relevant sind und welche Daten sie von Ihnen brauchen.

Wichtiger Hinweis: Die EU-Taxonomie ist kein statisches Regelwerk. Die delegierten Rechtsakte werden regelmäßig aktualisiert, und neue Wirtschaftsaktivitäten kommen hinzu. Was heute noch gilt, kann in zwei Jahren anders sein. Behalten Sie die Entwicklungen im Blick, oder abonnieren Sie entsprechende Fach-Newsletter.

Häufige Missverständnisse

"Mein Produkt muss taxonomiekonform sein"

Nein. Die Taxonomie klassifiziert Wirtschaftsaktivitäten, nicht Produkte. Ihr Produkt muss bestimmte Eigenschaften haben, damit das Gebäude, in das es eingebaut wird, taxonomiekonform sein kann. Das ist ein feiner, aber wichtiger Unterschied.

"Ich brauche eine EU-Taxonomie-Zertifizierung"

Es gibt keine offizielle EU-Taxonomie-Zertifizierung für Produkte. Was Sie brauchen, sind verifizierte Daten, typischerweise aus einer EPD, und gegebenenfalls Nachweise zu DNSH-relevanten Aspekten.

"Das betrifft nur große Unternehmen"

Die direkte Berichtspflicht gilt nur für große Unternehmen. Aber über den Kaskaden-Effekt sind Zulieferer jeder Größe betroffen, sobald ihre Kunden Taxonomie-Reporting betreiben. Und das betrifft bereits heute viele Baukonzerne. In Verbindung mit dem generellen Nachhaltigkeitsdruck in der Baubranche ist Abwarten keine gute Strategie.

Die Gesamtperspektive: Taxonomie als Teil eines größeren Bildes

Die EU-Taxonomie ist ein Instrument von vielen. Zusammen mit CSRD, LkSG, CPR-Revision, DGNB-Anforderungen und dem wachsenden Druck von Investoren und Banken auf Baukonzerne ergibt sich ein klares Bild: Nachhaltigkeit wird in der Baubranche zum Pflichtprogramm, nicht zum Kürprogramm.

Als Bauzulieferer, der heute die Grundlagen schafft, wird das Marktchance statt Last. Wer EPDs hat, wer ISO 14001 ist, wer Produktdaten schnell bereitstellen kann, der beantwortet Taxonomie-Fragebögen in Stunden statt Wochen und gewinnt Ausschreibungen, die anderen verschlossen bleiben.

Supply Comply für Taxonomie-Anfragen

Taxonomie-bezogene Fragebögen von Baukonzernen unterscheiden sich in der Struktur von Standard-Nachhaltigkeitsfragebögen, aber die zugrunde liegenden Daten sind dieselben: CO2-Werte, Wasserverbrauch, Recyclingangaben, Schadstoffinformationen. Mit Supply Comply erfassen Sie diese Daten einmal zentral und können sie für jeden Kundenfragebogen schnell abrufen, egal ob der Fragebogen "EU-Taxonomie" oder "Nachhaltigkeitsbewertung" draufsteht. Das spart Zeit bei jeder Anfrage. Wie Sie dabei vorgehen, erklärt unser Artikel zur effizienten Bearbeitung mehrerer Nachhaltigkeitsfragebögen.

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